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Mudawwana: Masa'il zu Zakat und Fasten
Quelle: Al-Mudawwana al-Kubra, Bände 1 & 2
Vertiefung: Zakat (Die Almosensteuer)
Ibn al-Qasim klärt hier Detailfragen, die im Muwatta nur angerissen wurden.
1. Zakat auf Schulden (Dayn)
Sahnun fragt: "Wenn jemand mir Geld schuldet und Jahre vergehen, muss ich dafür Zakat zahlen?"
Ibn al-Qasims Antwort: Malik sagte, man zahlt erst, wenn man das Geld tatsächlich zurückerhält. Selbst wenn die Schuld 10 Jahre bestand, zahlt man nach Erhalt nur für ein einziges Jahr Zakat. Dies ist eine bedeutende malikitische Erleichterung für Gläubiger.
2. Zakat auf Vieh und Landwirtschaft
- Die Mudawwana präzisiert, dass bei Mitbesitz von Herden die Zakat so berechnet wird, als gehörten sie einer Person, sofern sie zusammen weiden und getränkt werden (Konzept der Khulta).
Vertiefung: Sawm (Das Fasten)
Hier geht es um die praktische Bewältigung von Fastenfehlern.
1. Unbeabsichtigtes Fastenbrechen
Sahnun fragt: "Was ist mit jemandem, der aus Vergesslichkeit isst?"
Antwort: Malik verlangt den Qada (Nachholen des Tages), aber keine Sühne. Ibn al-Qasim betont, dass das Fasten eine Integrität erfordert, die durch das Essen (auch vergessen) unterbrochen wurde.
2. Spezielle Situationen
Augentropfen und Kuhl: Malikiten sind hier strenger. Wenn der Geschmack der Tropfen oder des Kuhl (Augenschminke) die Kehle erreicht, gilt das Fasten als gebrochen und muss nachgeholt werden.
Rauch und Dämpfe: Das absichtliche Inhalieren von Weihrauch oder Dampf bricht das Fasten.