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Ja'fari: Familienrecht und Mut'a

Quelle: Sharaya' al-Islam

Die zwei Arten der Ehe

Die Ja'fari-Schule ist die einzige, die die temporäre Ehe offiziell als Teil der Scharia beibehält.

1. Nikah al-Da'im (Permanente Ehe)

  • Ähnlich wie in den sunnitischen Schulen ein lebenslanger Vertrag.

  • Wali: Eine jungfräuliche Frau benötigt nach den meisten schiitischen Gelehrten die Zustimmung des Vaters (oder Großvaters).

2. Nikah al-Mut'a (Temporäre Ehe)

  • Definition: Eine Ehe, die für einen festgelegten Zeitraum (Stunden, Tage, Jahre) geschlossen wird.

  • Bedingungen: Ein Zeitraum und eine Brautgabe (Mahr) müssen im Vertrag genannt werden. Nach Ablauf der Zeit endet die Ehe automatisch ohne Scheidung.

  • Status: Schiiten sehen dies als eine legitime Lösung für spezifische soziale Bedürfnisse, basierend auf Koranversen und frühen prophetischen Praktiken, die nach ihrer Ansicht niemals rechtmäßig aufgehoben wurden.

3. Scheidung (Talaq)

  • Strenge Formvorschriften: Eine Scheidung ist im Ja'fari-Fiqh weitaus schwieriger als in den sunnitischen Madhahib. Sie erfordert:

    1. Eine spezifische arabische Formel.

    2. Die Anwesenheit von zwei gerechten Zeugen ('Adil), die die Formel hören.

  • Wichtig: Eine dreifache Scheidung in einer Sitzung gilt als ungültig; sie zählt nur als eine einzige Scheidung.

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