Appearance
Ja'fari: Familienrecht und Mut'a
Quelle: Sharaya' al-Islam
Die zwei Arten der Ehe
Die Ja'fari-Schule ist die einzige, die die temporäre Ehe offiziell als Teil der Scharia beibehält.
1. Nikah al-Da'im (Permanente Ehe)
Ähnlich wie in den sunnitischen Schulen ein lebenslanger Vertrag.
Wali: Eine jungfräuliche Frau benötigt nach den meisten schiitischen Gelehrten die Zustimmung des Vaters (oder Großvaters).
2. Nikah al-Mut'a (Temporäre Ehe)
Definition: Eine Ehe, die für einen festgelegten Zeitraum (Stunden, Tage, Jahre) geschlossen wird.
Bedingungen: Ein Zeitraum und eine Brautgabe (Mahr) müssen im Vertrag genannt werden. Nach Ablauf der Zeit endet die Ehe automatisch ohne Scheidung.
Status: Schiiten sehen dies als eine legitime Lösung für spezifische soziale Bedürfnisse, basierend auf Koranversen und frühen prophetischen Praktiken, die nach ihrer Ansicht niemals rechtmäßig aufgehoben wurden.
3. Scheidung (Talaq)
Strenge Formvorschriften: Eine Scheidung ist im Ja'fari-Fiqh weitaus schwieriger als in den sunnitischen Madhahib. Sie erfordert:
Eine spezifische arabische Formel.
Die Anwesenheit von zwei gerechten Zeugen ('Adil), die die Formel hören.
Wichtig: Eine dreifache Scheidung in einer Sitzung gilt als ungültig; sie zählt nur als eine einzige Scheidung.