Appearance
Muwatta: Kitab al-Nikah wa al-Talaq (Ehe & Scheidung)
Quelle: Al-Muwatta, Buch 28 & 29
Die Institution der Ehe
Für Imam Malik ist die Ehe ein sakraler Vertrag, der strengen Formvorschriften unterliegt, um die soziale Ordnung zu wahren.
1. Die Rolle des Wali (Vormund)
- Absolute Pflicht: Malik betont: "Es gibt keine Ehe ohne einen Wali." Er zitiert Hadithe und den 'Amal von Medina, wonach eine Frau sich nicht selbst verheiraten kann. Eine Ehe ohne Zustimmung des Wali ist nach malikitischer Lehre ungültig (Batil).
2. Sadaq (Brautgabe/Mahr)
Mindestbetrag: Malik legt einen Mindestwert für die Brautgabe fest (ähnlich dem Wert, der eine Bestrafung für Diebstahl auslöst, ca. 3 Dirham), um die Ernsthaftigkeit des Vertrages zu unterstreichen.
Verschwiegenes Sadaq: Wenn kein Betrag vereinbart wurde, ist der "Mahr al-Mithl" (die ortsübliche Brautgabe) fällig.
3. Scheidung (Talaq)
Die dreifache Scheidung: Malik zitiert Fälle, in denen Männer ihre Frauen dreimal in einer Sitzung stießen. Obwohl er dies als Sünde und Abweichung von der Sunna betrachtet, gilt die Scheidung im malikitischen Recht dennoch als unwiderruflich vollzogen.
Khul' (Trennung durch die Frau): Malik erlaubt die Trennung, bei der die Frau ihre Brautgabe zurückgibt, um sich aus der Ehe zu lösen, sofern beide Parteien zustimmen oder ein Schiedsgericht Notwendigkeit sieht.
'Amal-Beobachtung
Malik legt großen Wert auf die Hochzeitsfeier (Walima) und zitiert, dass man Einladungen folgen muss, es sei denn, es finden dort verbotene Handlungen statt.