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Ur-Texte: Kitab al-Nikah wa al-Talaq (Ehe & Scheidung)
Quelle: Al-Jami' al-Saghir / Al-Mabsut
Die Autonomie des Individuums
Das hanafitische Familienrecht ist bekannt für seine Anerkennung der Rechtsfähigkeit der erwachsenen Frau.
1. Ehe ohne Vormund (Wali)
Hanafitische Besonderheit: Eine erwachsene, geistig gesunde Frau kann sich nach hanafitischer Lehre selbst verheiraten. Die Zustimmung des Vormunds ist eine Sunna und empfohlen, aber keine Bedingung für die Gültigkeit der Ehe.
Einschränkung: Der Vormund kann die Annullierung der Ehe verlangen, wenn die Frau einen Ehemann gewählt hat, der ihr sozial nicht ebenbürtig (Kafa'ah) ist oder wenn die Brautgabe unangemessen niedrig ist.
2. Die Brautgabe (Mahr)
- Mindestbetrag: Die Hanafiten setzen den Mindestbetrag für das Mahr auf 10 Dirham fest (höher als bei den Malikiten). Wenn weniger vereinbart wurde, sind dennoch 10 Dirham fällig.
3. Scheidung (Talaq)
Die dreifache Scheidung: Wie bei den Malikiten gilt eine dreifache Scheidung in einer Sitzung als unwiderruflich, auch wenn sie als sündhaft (Bid'i) angesehen wird.
Bedingte Scheidung: Hanafiten erkennen die "bedingte Scheidung" an (z.B. "Wenn du jenes Haus betrittst, bist du geschieden"). Dies wird oft als Drohmittel kritisiert, ist aber juristisch bindend.
4. Rada' (Stillen)
- Hanafitische Position: Wie bei den Malikiten reicht schon eine geringe Menge Milch aus, um die Heiratsbarriere zu errichten.