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Salah (Das Gebet) in der Ja'fari-Schule
Das Gebet im schiitischen Ja'fari-Fiqh hat charakteristische Merkmale in der Körperhaltung, der Niederwerfung (Sujud auf reine Erde) und der Möglichkeit, Gebete zusammenzuziehen.
1. Vorbedingungen (Shara'it)
Wajib (Verpflichtende Bedingungen)
- Rituelle Reinheit (Taharah).
- Die Kleidung und der Körper müssen frei von Najasah sein. (Besonderheit: Blut von einer kleinen Wunde ist bis zur Größe eines Dirham-Münzstücks im Gebet toleriert).
- Die Kleidung darf nicht aus Teilen eines Haram-Tieres (z.B. Schwein, Hund, Raubtier) bestehen. Reine Seide und Gold sind für Männer verboten.
- Bedeckung der 'Awrah.
- Eintritt der Zeit.
- Qiblah.
2. Das Zusammenziehen der Gebete (Jam')
Eine der bekanntesten Praktiken der Ja'fari-Schule ist das Zusammenlegen von Gebeten.
- Urteil: Es ist absolut Mubah (erlaubt) und wird weitgehend praktiziert, das Zuhr- und Asr-Gebet sowie das Maghrib- und Isha-Gebet direkt nacheinander zu beten, ohne dass ein spezieller Grund (wie Reise, Krankheit oder Regen) vorliegen muss.
- Die Zeit für Zuhr und Asr wird als eine gemeinsame Zeitspanne (vom Zenit bis Sonnenuntergang) betrachtet, ebenso die Zeit für Maghrib und Isha (vom Sonnenuntergang bis Mitternacht).
- Das separate Beten (Tafriq) zu den jeweils besten Zeiten (Fadilah) gilt zwar als vorzüglicher (Mustahabb), aber das Zusammenziehen ist immer gültig.
3. Die Säulen (Arkan) des Gebets
Wird ein Rukn (Säule) weggelassen oder absichtlich hinzugefügt, ist das Gebet Batil (ungültig). Andere Wajibat (Nicht-Säulen) machen das Gebet nur bei absichtlichem Weglassen ungültig.
Arkan (Säulen)
- Niyyah (Absicht).
- Takbirat al-Ihram (Der erste Allahu Akbar).
- Qiyam (Das Stehen) beim Takbir und kurz vor dem Ruku'.
- Ruku' (Verbeugung).
- Sujud (Zwei Niederwerfungen pro Raka'ah).
Wajibat (Weitere Pflichten, die keine Arkan sind)
Vergisst man diese, kann man das Gebet reparieren.
- Qira'ah (Rezitation): Das Lesen der Al-Fatihah UND einer vollständigen zweiten Surah (nicht nur ein paar Verse wie bei Sunniten) in den ersten beiden Raka'at.
- Besonderheit: Die Basmalah muss immer laut gelesen werden, selbst in leisen Gebeten (Zuhr/Asr).
- Zikr im Ruku': Einmal "Subhana Rabbiyal 'Azimi wa bihamdih" oder 3x "Subhanallah".
- Zikr im Sujud: Einmal "Subhana Rabbiyal A'la wa bihamdih" oder 3x "Subhanallah".
- Tashahhud: Im zweiten Raka'ah und am Ende des Gebets.
- Salam: Der Abschluss ("As-Salamu 'alaykum...").
4. Spezifische Ja'fari-Praktiken im Gebet
1. Sujud auf Turba (Mohr / Turbah)
- Urteil: Es ist Wajib (verpflichtend), die Stirn im Sujud auf natürliche, reine Erde (Turba), Sand, Stein oder Holz zu legen, oder auf Pflanzen, die nicht gegessen oder getragen werden (z.B. eine Schilfmatte).
- Die Niederwerfung auf Teppiche, Stoffe, Wolle oder essbare Dinge ist ungültig (Batil).
- Oft wird ein kleiner gepresster Erdblock (Mohr/Turbah), bevorzugt aus der Erde von Karbala, verwendet, da dies als besonders segensreich (Mustahabb) gilt.
2. Sadl (Hängende Arme)
- Urteil: Das Falten der Hände (Takattuf oder Qabd) auf Brust oder Bauch wird von der Ja'fari-Schule als fremde Innovation (Bid'ah) betrachtet.
- Es ist Wajib, die Arme während des Stehens (Qiyam) locker an den Seiten hängen zu lassen (Sadl). (Gleiche Praxis wie die Mehrheit der Maliki-Schule, aber bei den Ja'faris ist das Falten nicht nur Makruh, sondern macht das Gebet ungültig).
3. "Amin" nach der Fatihah
- Das Aussprechen von "Amin" (Ta'min) nach der Al-Fatihah ist Haram und macht das Gebet nach der Standard-Ja'fari-Meinung ungültig (Batil), da es als Hinzufügen fremder Worte in das Gebet gewertet wird. Stattdessen kann man "Al-Hamdulillahi Rabbil 'Alamin" flüstern.
4. Qunut im täglichen Gebet
- Urteil: Der Qunut (Dua mit erhobenen Händen) ist in jedem Pflichtgebet (Fajr, Zuhr, Asr, Maghrib, Isha) Mustahabb (stark empfohlen).
- Er wird immer in der zweiten Raka'ah, direkt nach der Koranrezitation und VOR dem Ruku' gebetet.
5. Das Witr-Gebet (Salat al-Layl)
- Das Witr ist Teil des "Salat al-Layl" (Nachtgebet), das aus insgesamt 11 Raka'at besteht.
- Es ist eine stark empfohlene Sunnah (Mustahabb).
- Das eigentliche "Witr"-Gebet ist nur das allerletzte, einzelne Raka'ah dieses Zyklus, das separat (mit einem eigenen Takbir und Salam) gebetet wird.
- In diesem Witr-Raka'ah gibt es einen extrem langen und spezifischen Qunut, der die Bitte um Vergebung für 40 Gläubige beinhaltet.