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Muwatta: Kitab al-Sawm (Fasten)

Quelle: Al-Muwatta, Buch 18

Die Praxis des Ramadan

Malik legt Wert auf die Kontinuität und die Vermeidung von unnötiger Härte.

1. Die Niyya (Intention)

  • Malikitische Besonderheit: Für das Fasten im Ramadan reicht eine einzige Intention zu Beginn des Monats für den gesamten Monat aus. Man muss die Niyya nicht jede Nacht erneuern, solange das Fasten nicht durch Krankheit oder Reise unterbrochen wird.

2. Fastenbrechen und Ersatz

  • Versehentliches Essen: Wenn man im Ramadan versehentlich isst oder trinkt, muss man den Tag nachholen (Qada), aber es fällt keine Sühne (Kaffara) an.

  • Vorsätzliches Brechen: Bei vorsätzlichem Geschlechtsverkehr am Fastentag ist die schwere Sühne fällig (einen Sklaven befreien, zwei Monate fasten oder 60 Arme speisen). Malik zitiert hier den Fall eines Mannes, der zum Propheten kam, und betont die Milde des Propheten in diesem Fall.

3. I'tikaf (Rückzug in die Moschee)

  • Malik definiert I'tikaf als einen Zustand, in dem man sich nur den gottesdienstlichen Handlungen widmet. Er verbietet den Handel oder das Verlassen der Moschee währenddessen, außer für absolute Notwendigkeiten.

'Amal-Beobachtung

Bezüglich der Sichtung des Neumonds folgt Malik der Praxis Medinas: Wenn der Mond lokal gesichtet wird, beginnt das Fasten. Er lehnt komplexe astronomische Berechnungen als Grundlage für die religiöse Pflicht ab.

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