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Hanbali: Kitab al-Taharah (Reinheit)

Quelle: Al-Umda / Zad al-Mustaqni'

Die sieben Pflichten des Wudu (Fara'id)

Die Hanbaliyya ist hier sehr präzise und bezieht die Basmala sowie den Mund/Nasenraum direkt in die Pflichten ein:

  1. Basmala: Das Aussprechen von "Bismillah" zu Beginn ist eine Pflicht (fällt aber bei Vergessen weg).

  2. Gesicht waschen: Einschließlich Mundspülen (Madmadah) und Nasenreinigung (Istinshaq). Diese gelten als Teil des Gesichts.

  3. Arme waschen (bis zu den Ellbogen).

  4. Den gesamten Kopf streichen: Inklusive der Ohren. Ein teilweises Streichen (wie bei Shafi oder Hanafi) reicht nicht aus.

  5. Füße waschen (bis zu den Knöcheln).

  6. Reihenfolge (Tartib).

  7. Kontinuität (Muwalat): Keine langen Pausen zwischen den Gliedern.

Hanbalitische Spezifika

  • Hautkontakt: Ähnlich wie bei den Schafi'iten bricht die Berührung einer Frau das Wudu, aber nur wenn sie mit Lust erfolgt (ähnlich wie die malikitische Meinung).

  • Fleisch vom Kamel: Eine absolut einzigartige hanbalitische Position: Das Essen von Kamelfleisch bricht das Wudu zwingend.

  • Berühren des Geschlechtsteils: Bricht das Wudu, wenn es direkt mit der Hand geschieht.

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