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Siyam (Das Fasten) in der Hanafi-Schule

Das Fasten im Monat Ramadan ist eine der Säulen des Islams. Die hanafitische Schule hat genaue Kriterien, was das Fasten bricht und welche Sühne (Kaffarah) dafür fällig wird.


1. Vorbedingungen und Bestandteile

Fard (Absolut verpflichtend)

  • Niyyah (Absicht): Das Fasten ist ohne Absicht ungültig. (Für den Ramadan kann die Absicht bis zum islamischen Mittag - Dahwah Kubra - gefasst werden, wenn man seit Fajr nichts gegessen hat).
  • Imsak: Das absolute Enthalten von Essen, Trinken und sexuellem Verkehr von der wahren Morgendämmerung (Fajr al-Sadiq) bis zum Sonnenuntergang (Maghrib).

Wajib (Verpflichtend)

  • Das Nachholen (Qada) von verpassten oder gebrochenen Ramadan-Tagen.
  • Das Fasten, das man durch ein Gelübde (Nadhr) geschworen hat.
  • Das Nachholen eines freiwilligen Fastens (Nafl), das man begonnen, aber vorzeitig abgebrochen hat (eine Besonderheit der Hanafi-Schule!).

Sunnah

  • Suhur: Die Mahlzeit vor der Morgendämmerung (es ist Sunnah, sie so spät wie möglich einzunehmen).
  • Iftar: Das sofortige Brechen des Fastens nach Sonnenuntergang.
  • Das Fasten am Tag von 'Arafah (für Nicht-Pilger).
  • Das Fasten an den Tagen von 'Ashura (9. und 10. Muharram).

Mustahabb / Mandub

  • Das Fasten von drei Tagen in jedem Monat (bevorzugt die weißen Tage: 13., 14., 15. des Mondmonats).
  • Das Fasten montags und donnerstags.
  • Das Fasten von sechs Tagen im Monat Shawwal.

Makruh Tanzihi (Leicht verpönt)

  • Das Verwenden von Zahnpasta (Miswak ist hingegen bis zum Ende des Tages Sunnah, anders als bei den Shafi'is).
  • Blut spenden (Hijama), wenn es den Fastenden so sehr schwächt, dass er sein Fasten abbrechen müsste.
  • Das Probieren von Speisen (z.B. durch eine Köchin), ohne sie zu schlucken, wenn keine zwingende Notwendigkeit besteht.

Makruh Tahrimi (Streng verpönt / Sündhaft)

  • Das Fasten nur am Freitag, nur am Samstag oder nur am Sonntag (ohne einen Tag davor oder danach hinzuzufügen).
  • Das "Wisal"-Fasten: Zwei oder mehr Tage hintereinander fasten, ohne dazwischen (nachts) etwas zu essen oder zu trinken.

Haram (Verboten)

  • Das Fasten an den beiden Festtagen ('Id al-Fitr und 'Id al-Adha).
  • Das Fasten an den Tagen des Tashriq (11., 12., 13. Dhu al-Hijjah).
  • Das Fasten einer Frau während ihrer Menstruation (Hayd) oder des Wochenbetts (Nifas).

2. Das Brechen des Fastens

Die hanafitische Schule unterscheidet streng zwischen Handlungen, die nur ein Nachholen (Qada) erfordern, und solchen, die Nachholen UND Sühne (Qada und Kaffarah) erfordern.

Nur Qada (Nachholen eines Tages) erforderlich:

  • Etwas essen oder trinken aus Vergesslichkeit? -> Bricht das Fasten in der Hanafi-Schule NICHT.
  • Etwas essen/trinken, weil man dazu gezwungen wurde (Ikrah).
  • Essen/Trinken eines Stoffes, der keine normale Nahrung oder Medizin ist (z.B. Erde, ein Kieselstein).
  • Versehentliches Schlucken von Wasser beim Wudu (wenn man nicht vergessen hat, dass man fastet).
  • Erbrechen (absichtlich, wenn es einen vollen Mund füllt).

Qada UND Kaffarah (Sühne) erforderlich:

Die Kaffarah besteht aus dem Fasten von zwei aufeinanderfolgenden Mondmonaten (60 Tage). Wenn man dazu körperlich nicht in der Lage ist, muss man 60 Arme speisen.

  • Absichtliches Essen, Trinken oder die Einnahme von Medizin während eines Ramadan-Tages (ohne gültigen Grund wie Krankheit oder Reise).
  • Absichtlicher Geschlechtsverkehr während der Fastenzeit im Ramadan. (Achtung: Kaffarah gilt nach der hanafitischen Schule nur für das Brechen des Ramadan-Fastens, nicht für das Brechen von Nafl- oder Qada-Fasten).