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Muwatta: Kitab al-Zakat

Quelle: Al-Muwatta, Buch 15 ff.

Grundprinzipien der Zakat

Zakat wird im Muwatta nicht nur als individuelle Wohltätigkeit, sondern als systemische Verpflichtung zur Reinigung des Vermögens behandelt.

1. Nisab (Mindestvermögen)

  • Gold und Silber: Der Schwellenwert liegt bei 20 Dinar (Gold) oder 200 Dirham (Silber).

  • Landwirtschaft: Zakat ist auf Getreide und Früchte (Datteln, Trauben) fällig, sobald die Ernte 5 Wasq (ca. 650-900 kg) erreicht.

  • Vieh: Malik detailliert die Quoten für Kamele, Rinder und Schafe/Ziegen sehr genau, basierend auf den Anweisungen von Abu Bakr und Umar.

2. Malikitische Besonderheiten

  • Schmuck: Malik vertritt die Ansicht, dass auf rechtmäßig getragenen Goldschmuck von Frauen keine Zakat fällig ist, da es sich um Gebrauchsgegenstände handelt.

  • Handelsware: Zakat auf Handelsgüter wird einmal jährlich zum Wert des Inventars fällig, vorausgesetzt, man ist im Besitz des Nisab.

  • Zakat al-Fitr: Malik betont, dass diese Abgabe (ein Sa' an Nahrungsmitteln) für jeden Muslim (ob frei oder Sklave, männlich oder weiblich) am Ende des Ramadan Pflicht ist.

'Amal-Beobachtung

Malik betont oft, dass die Zakat-Einnehmer in Medina angewiesen waren, das Vermögen nicht zu schmälern, indem sie die besten Tiere auswählten, sondern den Durchschnitt der Herde nahmen.

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