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Muwatta: Kitab al-Zakat
Quelle: Al-Muwatta, Buch 15 ff.
Grundprinzipien der Zakat
Zakat wird im Muwatta nicht nur als individuelle Wohltätigkeit, sondern als systemische Verpflichtung zur Reinigung des Vermögens behandelt.
1. Nisab (Mindestvermögen)
Gold und Silber: Der Schwellenwert liegt bei 20 Dinar (Gold) oder 200 Dirham (Silber).
Landwirtschaft: Zakat ist auf Getreide und Früchte (Datteln, Trauben) fällig, sobald die Ernte 5 Wasq (ca. 650-900 kg) erreicht.
Vieh: Malik detailliert die Quoten für Kamele, Rinder und Schafe/Ziegen sehr genau, basierend auf den Anweisungen von Abu Bakr und Umar.
2. Malikitische Besonderheiten
Schmuck: Malik vertritt die Ansicht, dass auf rechtmäßig getragenen Goldschmuck von Frauen keine Zakat fällig ist, da es sich um Gebrauchsgegenstände handelt.
Handelsware: Zakat auf Handelsgüter wird einmal jährlich zum Wert des Inventars fällig, vorausgesetzt, man ist im Besitz des Nisab.
Zakat al-Fitr: Malik betont, dass diese Abgabe (ein Sa' an Nahrungsmitteln) für jeden Muslim (ob frei oder Sklave, männlich oder weiblich) am Ende des Ramadan Pflicht ist.
'Amal-Beobachtung
Malik betont oft, dass die Zakat-Einnehmer in Medina angewiesen waren, das Vermögen nicht zu schmälern, indem sie die besten Tiere auswählten, sondern den Durchschnitt der Herde nahmen.