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Hanbali: Kitab al-Buyu' (Handel)

Quelle: Al-Umda / Al-Mughni

Grundsatz: Die Erlaubtheit der Bedingungen

Ein markantes Merkmal des hanbalitischen Handelsrechts ist seine Flexibilität bei Vertragsbedingungen (Shurut).

1. Vertragsfreiheit

  • Hanbaliten sind weitaus offener für zusätzliche Bedingungen in Verträgen als die anderen drei Schulen. Der Grundsatz lautet: "Alle Bedingungen in Verträgen sind erlaubt, außer sie verbieten etwas Erlaubtes oder erlauben etwas Verbotenes."

2. Khiyar al-Majlis (Option der Sitzung)

  • Wie die Schafi'iten (und im Gegensatz zu Hanafi/Maliki) erkennen Hanbaliten die Option der Sitzung voll an. Man kann vom Kauf zurücktreten, solange man am Ort des Handels ist.

3. Bay' al-'Urbun (Anzahlung)

  • Einzigartige Position: Im Gegensatz zu allen anderen drei Schulen erlauben die Hanbaliten die Anzahlung, bei der der Verkäufer das Geld behalten darf, wenn der Käufer zurücktritt. Sie stützen sich hierbei auf eine Überlieferung von Umar ibn al-Khattab.

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