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At'imah (Speisen und Getränke) in der Maliki-Schule
Die Maliki-Schule hat bei Speisen und Tieren den Ruf, die toleranteste und umfassendste (am stärksten erlaubende) Schule zu sein. Imam Malik war bekannt dafür, Dinge nur dann für "Haram" zu erklären, wenn es einen absolut eindeutigen Qur'an-Vers oder mutawatir Hadith gab; ansonsten stufte er Abneigungen oft nur als "Makruh" ein.
1. Landtiere
Halal (Mubah - Erlaubt)
Neben den üblichen Halal-Tieren (Rinder, Schafe, Geflügel) sind in der Maliki-Schule (teilweise exklusiv) erlaubt:
- Pferde (obwohl meist Makruh).
- Wilde Raubtiere (Siba'): Nach der vorherrschenden (Mashhur) Ansicht der Maliki-Schule ist der Verzehr von Raubtieren (wie Löwen, Tigern, Bären, Wölfen) und Vögeln mit Krallen (wie Adlern, Falken) nicht Haram, sondern lediglich Makruh (verpönt).
- Begründung (Adillah): Imam Malik stützte sich auf den Qur'an-Vers (6:145): "Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch..." Da dieser Vers exklusiv ist, stufte er die Hadithe, die Raubtiere verbieten (wie den Hadith über Tiere mit Reißzähnen in Sahih Muslim), als "Karahah" (Verpöntheit) und nicht als absolutes Verbot ein, um den Qur'an-Vers nicht einzuschränken.
- Hunde: Der Verzehr von Hunden ist ebenfalls eine Streitfrage; nach der stärksten Ansicht in der klassischen Maliki-Schule ist ihr Verzehr (wenn geschlachtet) Makruh und nicht Haram. (Dennoch wird es in der Praxis strikt gemieden).
Haram (Absolut verboten)
- Schweinefleisch (Najis al-Ayn).
- Aas (Tiere, die von selbst gestorben sind) und fließendes Blut.
- Tiere, die Götzen geopfert wurden.
2. Wassertiere
Wie in der Shafi'i-Schule gilt: Alles, was im Wasser lebt, ist Halal.
- Dazu gehören Fische, Krabben, Wale, Haie, Delfine, Muscheln, Tintenfische.
- Maliki-Besonderheit (Aas im Wasser): Nach der Maliki-Schule ist auch ein Wassertier, das bereits tot (als Aas) an der Wasseroberfläche treibt, Halal zu essen. (Im Gegensatz zur Hanafi-Schule, wo dies Haram ist).
- Amphibien wie Frösche gelten oft als Makruh.
3. Tiere und Unreinheit (Najasah)
Eine der berühmtesten und praktischsten Ansichten der Maliki-Schule: Jedes lebende Tier ist rituell rein (Tahir).
- Das bedeutet: Auch Schweine und Hunde sind im lebenden Zustand rein.
- Wenn dich ein Hund (selbst mit nasser Schnauze) ableckt, wird deine Kleidung oder Haut nach der Maliki-Schule nicht unrein (Najis). Das Gebet darin ist gültig.
- Warum dann die Schüssel 7 Mal waschen (wie im Hadith)? Malikis betrachten das Waschen der Hundeschüssel nicht als Reinigungsakt (Najis-Beseitigung), sondern als Ta'abbudi (einen unverstandenen gottesdienstlichen Ritus), der nur für Schüsseln gilt, nicht für Kleidung.
4. Die rituelle Schlachtung (Dhabh / Nahr)
Fard (Bedingungen für Halal-Fleisch)
- Der Schlachter: Muss Muslim sein (oder Jude/Christ).
- Die Basmalah: Das Sprechen des Namens Allahs ist Fard. Wird es absichtlich weggelassen, ist das Tier Aas (Haram). Wird es aus Vergesslichkeit weggelassen, ist das Tier Halal.
- Der Schnitt: Die Luftröhre und die beiden Halsschlagadern müssen durchtrennt werden.
5. Getränke
- Haram: Alles, was berauscht, ist in jeder Menge Haram.
- Getränke, die aus Trauben oder Datteln hergestellt werden, aber nicht gegoren sind (also keinen Alkohol enthalten), sind Halal.