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Ur-Texte: Kitab al-Sawm (Fasten)

Quelle: Al-Jami' al-Saghir / Al-Mabsut

Die Praxis des Ramadan

Die Hanafiten legen großen Wert auf die korrekte Intention und die Unterscheidung der Fastenarten.

1. Die Niyya (Intention)

  • Hanafitische Besonderheit: Für das Fasten im Ramadan (und für freiwilliges Fasten) kann die Intention noch bis zum Vormittag (Dahwa al-Kubra) gefasst werden. Man muss sie nicht zwingend vor der Morgendämmerung fassen, solange man seitdem nichts gegessen hat.

  • Im Gegensatz zur Malikiyya muss die Intention für jeden Tag einzeln gefasst werden.

2. Fastenbrechen und Sühne

  • Vergessen: Wer aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, dessen Fasten ist weiterhin gültig. Er muss den Tag nicht nachholen.

  • Kaffara (Schwere Sühne): Sie wird nur fällig, wenn das Fasten vorsätzlich durch Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr gebrochen wurde. Die Sühne ist: Einen Sklaven befreien, 60 Tage hintereinander fasten oder 60 Arme speisen.

3. Was das Fasten nicht bricht

Hanafiten sind hier oft pragmatisch:

  • Das Benutzen von Siwak (Zahnholz), das Schlucken des eigenen Speichels oder das unbeabsichtigte Inhalieren von Staub oder Rauch bricht das Fasten nicht.

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