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Ur-Texte: Kitab al-Sawm (Fasten)
Quelle: Al-Jami' al-Saghir / Al-Mabsut
Die Praxis des Ramadan
Die Hanafiten legen großen Wert auf die korrekte Intention und die Unterscheidung der Fastenarten.
1. Die Niyya (Intention)
Hanafitische Besonderheit: Für das Fasten im Ramadan (und für freiwilliges Fasten) kann die Intention noch bis zum Vormittag (Dahwa al-Kubra) gefasst werden. Man muss sie nicht zwingend vor der Morgendämmerung fassen, solange man seitdem nichts gegessen hat.
Im Gegensatz zur Malikiyya muss die Intention für jeden Tag einzeln gefasst werden.
2. Fastenbrechen und Sühne
Vergessen: Wer aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, dessen Fasten ist weiterhin gültig. Er muss den Tag nicht nachholen.
Kaffara (Schwere Sühne): Sie wird nur fällig, wenn das Fasten vorsätzlich durch Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr gebrochen wurde. Die Sühne ist: Einen Sklaven befreien, 60 Tage hintereinander fasten oder 60 Arme speisen.
3. Was das Fasten nicht bricht
Hanafiten sind hier oft pragmatisch:
- Das Benutzen von Siwak (Zahnholz), das Schlucken des eigenen Speichels oder das unbeabsichtigte Inhalieren von Staub oder Rauch bricht das Fasten nicht.