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Fara'id (Das Erbrecht) in der Ja'fari-Schule

Das Erbrecht ist der Bereich, in dem sich die schiitische Ja'fari-Schule am massivsten von allen vier sunnitischen Schulen unterscheidet. Sie lehnt das sunnitische System der 'Asabah (Bevorzugung männlicher agnatischer Verwandter) komplett ab und etabliert ein striktes "Klassen-System" (Tabaqat), das Frauen und mütterliche Verwandte massiv stärkt.


1. Die Ablehnung der 'Asabah (Ta'sib)

In der sunnitischen Jurisprudenz erben die Qur'an-Erben (Ashab al-Furud) ihre festen Anteile (z.B. eine Tochter erbt 1/2). Alles, was übrig bleibt, fällt an die männlichen Verwandten der Vaterslinie ('Asabah), z.B. an den Bruder des Verstorbenen.

  • Die Ja'fari-Position: Die Ja'faris lehnen dieses 'Asabah-Prinzip als ungültig ab. Sie argumentieren, dass es weder im Qur'an noch in authentischen Ahadith der Imame belegt ist.
  • Das Klassen-Prinzip: Stattdessen wird das Erbe in drei strikte "Klassen" (Tabaqat) von Blutverwandten unterteilt.
  • Die absolute Grundregel: Solange auch nur EIN einziger Erbe aus einer höheren Klasse existiert (egal ob männlich oder weiblich!), erbt niemand aus einer tieferen Klasse.

2. Die drei Klassen der Erben (Tabaqat)

Ehepartner (Ehemann/Ehefrau) gehören zu keiner Klasse; sie erben immer ihren festen Qur'an-Anteil (1/2, 1/4 oder 1/8) neben jeder Klasse her.

Klasse 1 (Die unmittelbaren Erben)

  1. Die Eltern (Vater und Mutter).
  2. Die Kinder (Söhne und Töchter). Gibt es keine Kinder, dann die Enkel.
  • Das revolutionäre Ja'fari-Beispiel: Ein Mann stirbt und hinterlässt nur eine einzige Tochter und seinen Vollbruder.
    • Sunnitisch (Hanafi/Maliki/Shafi/Hanbali): Die Tochter erbt ihr Qur'an-Drittel (1/2). Der Bruder (als 'Asabah) erbt die andere Hälfte (1/2).
    • Schiitisch (Ja'fari): Die Tochter gehört zur Klasse 1. Der Bruder gehört zur Klasse 2. Da jemand aus Klasse 1 existiert, ist Klasse 2 komplett ausgeschlossen! Die Tochter erbt 1/2 als Qur'an-Pflichtteil (Fard), und da niemand anderes da ist, bekommt sie die restliche 1/2 durch Radd (Rückgabe). Die Tochter erbt alles (100%), der Bruder bekommt nichts.

Klasse 2 (Die Geschwister und Großeltern)

Treten nur in Kraft, wenn niemand (keine Eltern, keine Kinder/Enkel) aus Klasse 1 mehr lebt.

  1. Brüder und Schwestern (sowie deren Kinder).
  2. Großeltern (väterlicher- und mütterlicherseits).
  • Besonderheit: Vollschwestern oder Halbbrüder schließen Onkel und Tanten komplett aus.

Klasse 3 (Onkel und Tanten)

Treten nur in Kraft, wenn niemand aus Klasse 1 und Klasse 2 mehr existiert.

  1. Onkel und Tanten väterlicherseits (Am/Ammah).
  2. Onkel und Tanten mütterlicherseits (Khal/Khalah).
  • Besonderheit: Im Gegensatz zum sunnitischen Fiqh (wo mütterliche Onkel/Tanten oft gar nicht erben), werden sie hier völlig regulär in Klasse 3 bedacht, wenn keine näheren Verwandten existieren.

3. Die Ablehnung von 'Awl (Proportionale Kürzung)

Was passiert, wenn die Qur'an-Brüche mehr als 100% ergeben (z.B. Ehemann = 3/6, zwei Schwestern = 4/6 -> Summe 7/6)?

  • Sunniten: Wenden "'Awl" an. Der Nenner wird auf 7 erhöht, beide verlieren proportional etwas (Ehemann kriegt 3/7, Schwestern 4/7).
  • Ja'faris: Sie lehnen 'Awl komplett ab, da sie argumentieren, Allah mache keine Rechenfehler im Qur'an. Es wurde als menschliche Notlösung von 'Umar ibn al-Khattab eingeführt.
  • Die Ja'fari-Lösung: Wenn es ein Minus gibt, wird nicht allen etwas abgezogen. Der Mangel wird ausschließlich auf die Töchter oder Schwestern abgewälzt (da deren Anteil variabel sein kann). Der Ehemann bekommt immer seine vollen 3/6. Die Schwestern müssen sich den Rest (die verbleibenden 3/6) teilen, anstatt ihrer erhofften 4/6.

4. Erbhindernisse (Mawani' al-Irth)

  • Mord: Wer den Erblasser tötet, verliert das Erbe.
  • Kufr (Unglaube): Ein Ungläubiger erbt nicht von einem Muslim. Ja'fari-Besonderheit: Wenn ein Ungläubiger stirbt und christliche Erben sowie einen einzigen weit entfernten muslimischen Verwandten hat, erbt nach schiitischem Fiqh der muslimische Verwandte das gesamte Vermögen.