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Hanbali: Kitab al-Zakat & Sawm

Quelle: Al-Umda / Zad al-Mustaqni'

1. Zakat (Almosensteuer)

  • Schmuck: Hanbaliten folgen hier der malikitischen/schafi'itischen Milde: Auf erlaubten, getragenen Schmuck von Frauen ist keine Zakat fällig.

  • Schulden: Wenn man jemandem Geld leiht, der zahlungsfähig ist, muss man dafür jährlich Zakat zahlen. Ist der Schuldner arm, zahlt man erst bei Erhalt für ein Jahr nach (ähnlich Maliki).

  • Zakat al-Fitr: Muss in Nahrungsmitteln entrichtet werden. Die Zahlung des Geldwertes wird (wie bei Shafi) abgelehnt.

2. Sawm (Fasten)

  • Die Sichtung: Für den Beginn des Ramadan reicht die Zeugenaussage eines einzigen vertrauenswürdigen Muslims. Für das Ende (Eid) müssen es zwei sein.

  • Der Tag des Zweifels: Hanbaliten haben eine spezifische Regel: Wenn am 30. Sha'ban der Himmel bewölkt ist und man den Mond nicht sehen kann, ist es Pflicht, den nächsten Tag als Ramadan zu fasten (Vorsichtsprinzip).

  • Niyya: Muss für jeden Tag des Ramadan in der Nacht neu gefasst werden.

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