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Hanbali: Kitab al-Zakat & Sawm
Quelle: Al-Umda / Zad al-Mustaqni'
1. Zakat (Almosensteuer)
Schmuck: Hanbaliten folgen hier der malikitischen/schafi'itischen Milde: Auf erlaubten, getragenen Schmuck von Frauen ist keine Zakat fällig.
Schulden: Wenn man jemandem Geld leiht, der zahlungsfähig ist, muss man dafür jährlich Zakat zahlen. Ist der Schuldner arm, zahlt man erst bei Erhalt für ein Jahr nach (ähnlich Maliki).
Zakat al-Fitr: Muss in Nahrungsmitteln entrichtet werden. Die Zahlung des Geldwertes wird (wie bei Shafi) abgelehnt.
2. Sawm (Fasten)
Die Sichtung: Für den Beginn des Ramadan reicht die Zeugenaussage eines einzigen vertrauenswürdigen Muslims. Für das Ende (Eid) müssen es zwei sein.
Der Tag des Zweifels: Hanbaliten haben eine spezifische Regel: Wenn am 30. Sha'ban der Himmel bewölkt ist und man den Mond nicht sehen kann, ist es Pflicht, den nächsten Tag als Ramadan zu fasten (Vorsichtsprinzip).
Niyya: Muss für jeden Tag des Ramadan in der Nacht neu gefasst werden.