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Zakat (Die Almosensteuer) in der Maliki-Schule

Die Maliki-Schule teilt viele Ansichten der Shafi'i-Schule bei der Zakat, insbesondere was das Eigentum von Minderjährigen und Agrarprodukte betrifft.


1. Wer ist zur Zakat verpflichtet? (Fard-Bedingungen)

  1. Islam: Der Zahlende muss Muslim sein.
  2. Freiheit: Er muss ein freier Mensch sein.
  3. Vollständiger Besitz (Milk Tamm).
  4. Nisab: Der Freibetrag muss erreicht sein.
  5. Hawl: Ein Mondjahr muss vergangen sein (für Geld, Vieh, Handelswaren).
  6. Zakat auf das Vermögen von Kindern: Wie im Shafi'i-Fiqh ist die Zakat auch auf das Vermögen von Kindern und geistig Unzurechnungsfähigen fällig und muss von deren Vormund (Wali) abgeführt werden.

(Schulden mindern nach der Maliki-Meinung den Zakat-Bestand an Geld/Gold/Silber, aber nicht den Bestand an Agrarprodukten oder Vieh).


2. Zakatpflichtiges Vermögen

Gold, Silber und Geld ('Ayn)

  • Nisab Gold: 20 Dinar (ca. 85 Gramm).
  • Nisab Silber: 200 Dirham (ca. 595 Gramm).
  • Rate: 2,5%.
  • Schmuck: Auf getragenen Goldschmuck und Silberschmuck einer Frau (in üblicher Menge für den persönlichen Gebrauch) ist keine Zakat fällig.

Agrarprodukte (Harth)

  • Maliki-Regel: Zakat fällt nur auf Produkte an, die als Grundnahrungsmittel (Qut) dienen, vom Menschen kultiviert werden und lagerfähig/trockenbar (Muddakhar) sind (wie Weizen, Gerste, Reis, Mais, Datteln, Rosinen, Oliven, Feigen).
  • Auf nicht lagerfähiges Obst und Gemüse (z.B. Pfirsiche, Tomaten, Gurken) wird keine Zakat erhoben.
  • Nisab: 5 Wasq (ca. 612 kg).
  • Rate: 10% bei natürlicher Bewässerung (Regen), 5% bei künstlicher Bewässerung (Pumpen/Brunnen).

Handelsgüter ('Urud al-Tijarah)

  • Die Maliki-Schule unterscheidet zwei Arten von Händlern:
    1. Al-Muhtakir (Der monopolistische/langfristige Händler): Er kauft Ware, um sie lange zu lagern und erst bei Preissteigerung zu verkaufen. Er zahlt Zakat erst, wenn er die Ware verkauft hat (für 1 Jahr, egal wie lange er sie hielt).
    2. Al-Mudir (Der aktive/tägliche Händler): Er kauft und verkauft ständig (wie ein Supermarkt). Er bewertet sein Inventar am Ende seines Zakat-Jahres und zahlt 2,5%.

3. Die Empfänger der Zakat (Masarif)

Die Zakat darf an die 8 im Qur'an genannten Gruppen gegeben werden.

  • Maliki-Pragmatismus: Im Gegensatz zu den Shafi'is ist es im Maliki-Fiqh absolut erlaubt (und oft bevorzugt), die gesamte Zakat an eine einzige bedürftige Person zu geben, wenn dies deren Not besser lindert. Es gibt keinen Zwang, sie auf alle 8 Gruppen aufzuteilen.

4. Zakat al-Fitr

  • Urteil: Sie ist Wajib für jeden Muslim, der am Tag des Festes mehr Nahrung/Mittel besitzt, als er für den einen Tag für sich und seine Familie benötigt.
  • Der Mann muss sie für sich, seine Ehefrau und diejenigen zahlen, für die er unterhaltspflichtig ist.
  • Material: Sie muss in Form von Grundnahrungsmitteln (wie Weizen, Gerste, Reis, Datteln) gezahlt werden.
  • Ausnahme (Bargeld): Die klassische Maliki-Schule verbietet die Zahlung in Geld. Jedoch haben einige spätere malikitische Autoritäten (und viele heutige Räte) die Zahlung in Bargeld nach dem Vorbild der Hanafiten für zulässig erklärt, wenn es dem Armen mehr nützt.