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Fara'id (Das Erbrecht) in der Hanbali-Schule

Die Hanbali-Schule zeichnet sich im Erbrecht durch eine sehr klare, textbasierte Struktur aus und teilt insbesondere mit der Hanafi-Schule die Anerkennung der mütterlichen Verwandtschaft (Dhawu al-Arham).


1. Die Kategorien der Erben

Nach der Zahlung von Bestattung, Schulden und Wasiyyah (Testament, max. 1/3), wird das Erbe in vier Stufen aufgeteilt (ähnlich der Hanafi-Schule).

Stufe 1: Ashab al-Furud (Die Qur'an-Erben)

Die Erben mit festgelegten Brüchen (Ehepartner, Eltern, Töchter).

Stufe 2: Al-'Asabat (Die agnatischen Erben)

Die männlichen Verwandten der Vaterslinie (Sohn, Vater, Bruder, Onkel). Sie erben den Rest nach Stufe 1.

  • Hanbali-Strenge bei der Al-Musharakah: Im Fall, in dem Halbbrüder (mütterlicherseits) das gesamte Drittel aufbrauchen und für den Vollbruder (der 'Asabah ist) nichts übrig bleibt, sagt die Hanbali-Schule konsequent: Der Vollbruder bekommt nichts. Er wird nicht mit den Halbbrüdern beteiligt (Im Gegensatz zu Shafi'i/Maliki). Der Hadith besagt: "Was übrig bleibt, gehört dem nächsten männlichen Verwandten." Bleibt nichts übrig, hat er Pech.

Stufe 3: Al-Radd (Die Rückgabe)

Gibt es keine 'Asabah, wird das überschüssige Geld proportional an die Ashab al-Furud zurückgegeben.

  • Klassischerweise sind Ehemann und Ehefrau vom Radd ausgeschlossen.

Stufe 4: Dhawu al-Arham (Die mütterlichen Verwandten)

  • Imam Ahmad ibn Hanbal entschied (wie Abu Hanifa), dass die Staatskasse (Bayt al-Mal) kein regulärer Erbe ist.
  • Gibt es keine 'Asabah, erben die mütterlichen Verwandten (Tanten, Cousinen, Töchter der Brüder). Dies stützt sich auf Ahadith und die Praxis vieler Sahaba.

2. Erbhindernisse (Mawani')

  1. Sklaverei.
  2. Religionsverschiedenheit.
  3. Mord: Die Hanbalis sind hier extrem strikt (wie die Shafi'is). Jede Handlung, die zum Tod des Erblassers führt, egal ob absichtlicher Mord, Totschlag oder ein reiner Unfall aus Versehen (z.B. im Schlaf auf das Baby rollen), versperrt den Weg zum Erbe komplett.

3. Die Mu'addah (Großvater vs. Brüder)

Beim Zusammentreffen des väterlichen Großvaters mit Brüdern des Verstorbenen folgt die Hanbali-Schule (in der Mashhur-Ansicht) Imam 'Ali und Zayd ibn Thabit:

  • Der Großvater schließt die Brüder nicht aus (Im Gegensatz zu Abu Hanifa).
  • Er teilt das Erbe mit ihnen (Mu'addah), darf aber nicht weniger als 1/3 des Restes bekommen.