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Khums und Zakat in der Ja'fari-Schule
Dies ist der Bereich, in dem sich das schiitische Wirtschaftssystem massiv vom sunnitischen unterscheidet. Neben der traditionellen Zakat, die auf bestimmte Güter beschränkt ist, ist das System des Khums (Ein Fünftel / 20%) auf Einkommen die zentrale finanzielle Säule der Ja'fari-Schule.
1. Zakat (Die traditionelle Almosensteuer)
Die Zakat im schiitischen Fiqh ist in ihrer Anwendung deutlich enger gefasst als bei den sunnitischen Schulen.
Zakatpflichtiges Vermögen (Wajib)
Zakat wird nur auf 9 spezifische Dinge fällig:
- Gold- und Silbermünzen: Nur wenn sie als geprägtes Geld/Währung existieren. (Schmuck, Goldbarren oder Papiergeld/Banknoten unterliegen nach klassischer Ja'fari-Ansicht nicht der Zakat, sondern dem Khums!).
- Vieh: Kamele, Rinder, Schafe/Ziegen (wenn sie frei weiden).
- Agrarprodukte (4 Arten): Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen. (Auf alle anderen landwirtschaftlichen Produkte ist Zakat nur Mustahabb/empfohlen, nicht Wajib).
- Nisab und Hawl gelten ähnlich wie in anderen Schulen.
- Zakat wird an die acht im Qur'an genannten Kategorien verteilt (Arme, Bedürftige, etc.).
2. Khums (Das Fünfte - 20%)
Khums ist ein zentrales Element der schiitischen Theologie und Jurisprudenz (basierend auf Qur'an 8:41). Es ist eine Steuer von 20 % auf den Nettoüberschuss.
Worauf Khums fällig wird (Wajib)
Khums muss auf sieben Dinge gezahlt werden, die mit Abstand wichtigste Kategorie im Alltag ist jedoch:
- Netto-Einkommen / Jahresüberschuss (Arbah al-Makasib): Wenn eine Person ein Einkommen hat (Gehalt, Gewinn aus Handel), darf sie davon ein ganzes Jahr lang alle ihre legitimen Lebenshaltungskosten (Nafaqah) für sich und ihre Familie abziehen (Miete, Essen, Kleidung, Auto, notwendige Geschenke). Auf alles, was am Ende des persönlichen Rechnungsjahres übrig bleibt (Erspartes auf dem Konto, unverbrauchte Lebensmittel im Schrank), müssen exakt 20 % als Khums abgeführt werden.
Weitere Khums-pflichtige Dinge:
- Kriegsbeute (Ghana'im).
- Gefundene Schätze/Mineralien.
- Legitimes Vermögen, das irreparabel mit illegitimem (Haram) Geld vermischt wurde (um es rein zu waschen).
- Land, das ein Dhimmi (Schriftbesitzer) von einem Muslim kauft.
Die Verteilung des Khums (Masarif al-Khums)
Der gesammelte Khums-Betrag wird in zwei exakt gleiche Hälften geteilt:
- Sahm al-Imam (Der Anteil des Imams): 50%
- Dieser Anteil gehört rechtmäßig dem verborgenen (12.) Imam. Da er sich in der Verborgenheit (Ghaybah) befindet, wird dieses Geld dem höchsten und qualifiziertesten schiitischen Rechtsgelehrten (Marja' al-Taqlid) oder seinem Vertreter (Wakil) übergeben.
- Der Marja' nutzt dieses Geld für den Erhalt des Islams: Bau von Moscheen, Finanzierung von islamischen Schulen (Hawza), Bezahlung von Predigern, Druck von Büchern und Hilfe für die Gemeinschaft.
- Sahm al-Sada (Der Anteil der Sayyids): 50%
- Dieser Anteil ist ausschließlich für die bedürftigen Nachkommen des Propheten ﷺ (Banu Hashim / Sayyids / Sadat) bestimmt.
- Begründung: Da es den Nachkommen des Propheten (Sayyids) verboten (Haram) ist, die normale Zakat von Nicht-Sayyids anzunehmen (um sie vor der Erniedrigung der Almosenannahme zu schützen), erhalten sie als Ausgleich diesen Teil des Khums zur Deckung ihres Bedarfs, wenn sie arm sind.
3. Zakat al-Fitr (Zakat al-Fitrah)
Die Abgabe am Ende des Ramadan.
- Urteil: Wajib für denjenigen, der nicht bettelarm ist.
- Sie muss für sich und alle Personen im eigenen Haushalt entrichtet werden (etwa 3 kg Grundnahrungsmittel oder deren Gegenwert in Geld).
- Besonderheit zu Sayyids: Ein Nicht-Sayyid darf seine Fitrah-Spende nicht an einen armen Sayyid geben. Ein Sayyid darf seine Fitrah jedoch an einen anderen Sayyid geben.