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Zakat (Die Almosensteuer) in der Shafi'i-Schule

Die Zakat ist eine der Säulen des Islam. Die Shafi'i-Schule hat besonders beim Zakat-Pflichtigen Vermögen und bei der Zakat al-Fitr einige sehr strikte, wörtliche Auslegungen, die sich von der Hanafi-Schule unterscheiden.


1. Wer ist zur Zakat verpflichtet? (Fard-Bedingungen)

Damit Zakat fällig wird, müssen folgende Bedingungen vorliegen:

  1. Islam: Der Zahlende muss Muslim sein.
  2. Freiheit: Er muss frei (kein Sklave) sein.
  3. Vollständiger Besitz (Milk Tamm): Das Eigentum muss vollkommen und sicher sein.
  4. Nisab: Das Vermögen muss den islamischen Freibetrag überschreiten.
  5. Hawl: Ein Mondjahr (Hawl) muss vergangen sein (gilt für Geld, Vieh, Handelswaren).
  6. Shafi'i-Besonderheit: Im Gegensatz zu den Hanafiten ist die Zakat auch auf das Vermögen von Kindern und geistig Unzurechnungsfähigen (Majnun) fällig. Ihr Vormund (Wali) muss die Zakat in ihrem Namen entrichten, da Zakat in der Shafi'i-Schule als Abgabe auf das "Vermögen" selbst gesehen wird, nicht primär als Pflicht der "verantwortlichen Person" (Mukallaf).

(Schulden mindern nach der Shafi'i-Standardmeinung den Bestand an Zakat-pflichtigem Geld nicht, wenn der Nisab erreicht ist).


2. Zakatpflichtiges Vermögen

Gold und Silber (und Geld)

  • Nisab für Gold: ca. 85 Gramm. (Rate: 2,5%).
  • Nisab für Silber: ca. 595 Gramm. (Rate: 2,5%).
  • Modernes Geld wird (wie in den anderen Schulen) analog zu Gold/Silber behandelt.
  • Shafi'i-Besonderheit zu Schmuck: Auf reinen Frauenschmuck aus Gold oder Silber, der in üblicher Menge getragen wird, fällt keine Zakat an (er gilt als Gebrauchsgegenstand). (Im Gegensatz zur Hanafi-Schule).

Handelsgüter ('Urud al-Tijarah)

  • Zakat wird auf Waren fällig, die zum Weiterverkauf bestimmt sind.
  • Berechnung: Der Wert der Waren wird am Ende des Zakat-Jahres (Hawl) geschätzt. Erreicht er den Nisab von Gold oder Silber, werden 2,5% fällig.

Agrarprodukte (Zakat al-Zuru' / 'Ushr)

  • Zakat wird nur auf Ernteerträge fällig, die als Grundnahrungsmittel dienen und gelagert/konserviert werden können (z.B. Weizen, Gerste, Reis, Datteln, Rosinen).
  • Auf frisches Obst (wie Äpfel, Orangen) oder Gemüse (Tomaten, Gurken) wird keine Agrar-Zakat erhoben. (Gegensatz zur Hanafi-Schule).
  • Nisab: 5 Wasq (ca. 612 kg bis 653 kg).
  • Rate: 10% (Ushr) bei natürlicher Bewässerung, 5% bei künstlicher Bewässerung.

Vieh (An'am)

  • Fällig auf Kamele, Rinder und Schafe/Ziegen, die frei weiden (Saimah) und nicht als Nutztiere dienen.

3. Die Empfänger der Zakat (Masarif)

Die Zakat muss an die im Qur'an genannten acht Kategorien gegeben werden: Arme, Bedürftige, Zakat-Eintreiber, Neue Muslime (Mu'allafah), zur Sklavenbefreiung, Verschuldete, Reisende und auf dem Weg Allahs (Fi Sabilillah - traditionell meist Kämpfer, die kein Gehalt bekommen).

  • Shafi'i-Strenge: Laut der stärksten Ansicht der Schule muss die Zakat auf alle vorhandenen Gruppen der acht Kategorien aufgeteilt werden, und innerhalb jeder Gruppe an mindestens drei Personen (falls vorhanden). Dies ist oft schwer praktikabel, weshalb heute oft auf alternative Ansichten zurückgegriffen wird.

4. Zakat al-Fitr (Sadaqat al-Fitr)

Die Abgabe zum Ende des Ramadan.

  • Urteil: Fard/Wajib für jeden Muslim, der am Tag und in der Nacht von Eid al-Fitr mehr besitzt, als er für die Versorgung seiner Familie an diesem einen Tag benötigt.
  • Er muss sie für sich selbst und für jeden zahlen, für den er rechtlich unterhaltspflichtig ist (inklusive Ehefrau und kleine Kinder).
  • Material: Sie muss in Form des vorherrschenden Grundnahrungsmittels der Region (z.B. Reis, Weizen, Datteln) gezahlt werden (Menge: ein Sa', ca. 2,5 bis 3 kg).
  • Shafi'i-Besonderheit: Es ist nicht erlaubt (bzw. ungültig), den Barwert in Geld zu bezahlen. (Wer Geld zahlt, folgt der Hanafi-Schule, nicht der Shafi'i-Schule).