Skip to content

Ur-Texte: Kitab al-Taharah (Reinheit)

Quelle: Al-Jami' al-Saghir / Al-Mabsut

Die vier Pflichten des Wudu (Fara'id)

Im Gegensatz zu anderen Schulen reduziert die Hanafiyya die absoluten Pflichten im Wudu auf die im Koran (5:6) genannten vier Handlungen:

  1. Das Waschen des Gesichts.

  2. Das Waschen der Arme bis einschließlich der Ellbogen.

  3. Das Streichen über ein Viertel des Kopfes (Mas'h).

  4. Das Waschen der Füße bis einschließlich der Knöchel.

Hanafitische Spezifika

  • Kein Dalk (Abreiben): Im Gegensatz zur Malikiyya ist das Abreiben der Haut keine Pflicht; es reicht, wenn das Wasser die Haut berührt.

  • Keine Intention (Niyya) als Pflicht: Für die Gültigkeit des Wudu ist die Intention nach hanafitischer Lehre eine Sunna, keine absolute Pflicht (außer beim Tayammum). Man ist rituell rein, selbst wenn man nur zur Abkühlung ins Wasser springt.

  • Reihenfolge (Tartib): Die Einhaltung der Reihenfolge ist eine betonte Sunna, aber kein Grund für die Ungültigkeit der Waschung.

Die Lehre von der Unreinheit (Najasah)

Die Hanafiten haben ein mathematisch präzises System der Unreinheit entwickelt:

  • Najasah Ghalizah (Schwere Unreinheit): Urin, Exkremente, Wein, Blut.

    • Erlaubnis: Ein Fleck bis zur Größe einer Handfläche (ca. 3cm Durchmesser) wird verziehen.
  • Najasah Khafifah (Leichte Unreinheit): Urin von Tieren, deren Fleisch erlaubt ist.

    • Erlaubnis: Bis zu einem Viertel des betroffenen Kleidungsstücks.

Verknüpfungen