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Ur-Texte: Kitab al-Hudud wa al-Jinayat

Quelle: Al-Jami' al-Saghir / Al-Mabsut

Strafmaß und Justiz

Die Hanafiten haben ein sehr systematisches Strafrecht entwickelt, das zwischen den Rechten Gottes (Hudud) und den Rechten der Menschen (Qisas/Diyat) unterscheidet.

1. Hudud-Strafen

  • Diebstahl: Die Handamputation wird nur vollzogen, wenn der Wert des Diebesgutes mindestens 10 Dirham beträgt. Es muss aus einem gesicherten Ort (Hirz) entwendet worden sein.

  • Zina (Ehebruch): Die Beweislast ist extrem hoch (vier männliche Augenzeugen des Aktes). Hanafiten betonen, dass Zweifel (Shubhat) die Hudud-Strafen abwenden.

2. Jinayat (Körperverletzung und Mord)

  • Qisas (Vergeltung): Hanafiten wenden die Vergeltung konsequent an. Ein Muslim kann für den Mord an einem Nichtmuslim (Dhimmi) hingerichtet werden, da das Leben an sich geschützt ist. (Dies unterscheidet sie von anderen Schulen).

  • Diyat (Blutgeld): Das Blutgeld ist standardisiert auf 100 Kamele oder 1000 Dinar / 10.000 Dirham.

3. Justizwesen (Qada)

  • Position des Richters: Abu Yusuf, der Schüler Abu Hanifas, war der erste "Oberrichter" (Qadi al-Qudat) der islamischen Geschichte. Er prägte die Unabhängigkeit der Justiz und die formalen Anforderungen an Beweismittel und Zeugen.

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