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Minhaj: Kitab al-Sawm (Fasten)

Quelle: Minhaj al-Talibin

Die Integrität des Fastens

Schafi'iten sind sehr präzise bei der Definition dessen, was in den Körper gelangt.

1. Die Niyya (Intention)

  • Hanafitische Ähnlichkeit: Die Intention muss für jeden Tag einzeln gefasst werden (wie bei den Hanafiten).

  • Zeitpunkt: Die Niyya muss zwingend vor der Morgendämmerung (Fajr) gefasst werden. Eine spätere Intention ist nur beim freiwilligen Fasten gültig.

2. Fastenbrechen (Iftar)

  • Eindringen von Substanzen: Das Fasten wird gebrochen, wenn eine Substanz durch eine offene Körperöffnung (Mund, Nase, Ohren etc.) absichtlich in den Körper gelangt.

  • Rauch und Dämpfe: Wie die Malikiten betrachten Schafi'iten das absichtliche Inhalieren von Weihrauch oder Zigarettenrauch als Fastenbruch.

3. Sühne (Kaffara)

  • Die schwere Sühne (60 Tage Fasten etc.) wird nach schafi'itischem Recht nur bei Fastenbruch durch Geschlechtsverkehr fällig. Fastenbruch durch Essen oder Trinken erfordert lediglich das Nachholen des Tages (Qada) und Reue.

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