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Hanbali: Kitab al-Nikah wa al-Talaq (Ehe & Scheidung)
Quelle: Al-Umda / Zad al-Mustaqni'
Der Schutz der Frau und der Bindung
Das hanbalitische Familienrecht enthält einige schützende Besonderheiten.
1. Bedingungen im Ehevertrag
- Hanbaliten erlauben der Frau, Bedingungen in den Ehevertrag aufzunehmen (z.B. dass der Mann keine zweite Frau heiraten darf oder dass sie in ihrer Stadt bleiben darf). Wenn der Mann diese Bedingungen bricht, hat die Frau ein sofortiges Recht auf Scheidung (Faskh).
2. Wali und Zeugen
- Wie bei Shafi/Maliki ist der Vormund (Wali) zwingende Bedingung. Eine Ehe ohne Wali ist nichtig.
3. Talaq (Scheidung)
Die dreifache Scheidung: Hanbaliten folgen dem Konsens, dass drei Scheidungen in einer Sitzung als unwiderruflich gelten (obwohl Ibn Taymiyya später berühmt für seine abweichende Meinung wurde, wonach dies nur als eine Scheidung zählt).
Idda: Die Wartezeit beträgt drei Reinheitszyklen.
Verknüpfungen
Ibn-Taymiyya-Einfluss (Für die abweichenden späten Meinungen)