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Siyam (Das Fasten) in der Hanbali-Schule
Die Hanbali-Schule zeichnet sich im Bereich des Fastens durch einige sehr textgetreue (am Hadith haftende) Auslegungen aus, die sie von allen anderen Rechtsschulen unterscheidet, insbesondere was das Schröpfen (Hijama) angeht.
1. Die Säulen des Fastens (Arkan)
- Niyyah (Absicht):
- Für jeden einzelnen Tag des Fard-Fastens (Ramadan, Qada, Kaffarah) muss die Absicht zwingend in der Nacht (zwischen Maghrib und Fajr) gefasst werden. (Einmal für den ganzen Monat reicht nicht aus).
- Für freiwilliges Fasten (Nafl) kann die Absicht bis vor dem Mittag (Dhuhr) gefasst werden, sofern man noch nichts konsumiert hat.
- Imsak (Enthaltung): Verzicht auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr (inkl. Herbeiführen der Ejakulation) von der wahren Morgendämmerung (Fajr) bis zum Sonnenuntergang (Maghrib).
2. Sunnah & Mustahabb (Empfohlen)
- Suhur: Mahlzeit vor der Dämmerung, möglichst spät einnehmen.
- Ta'jil al-Fitr: Sofortiges Fastenbrechen nach Sonnenuntergang, bevorzugt mit frischen Datteln (Rutab), sonst trockenen Datteln (Tamr), sonst Wasser.
- Viel Koran lesen und Sadaqah geben.
- Fasten am Tag von 'Arafah (für Nicht-Pilger) und 'Ashura (10. Muharram, am besten mit dem 9. dazu).
3. Was das Fasten bricht (Nawaqid / Mufsidat)
Die Hanbali-Schule hat hier eine absolute Besonderheit bezüglich des Bluts.
Handlungen, die Qada (Nachholen) erfordern:
- Essen und Trinken (absichtlich): Führt etwas Greifbares ('Ayn) in den Magen oder Rachen.
- Ausnahme (Vergesslichkeit): Wer aus reiner Vergesslichkeit isst oder trinkt, dessen Fasten bleibt gültig (kein Qada nötig). Dies folgt streng dem Hadith "Allah hat ihn gespeist".
- Absichtliches Erbrechen. (Unabsichtliches bricht nicht).
- Hijama (Schröpfen / Aderlass):
- Hanbali-Spezifikum: Das Schröpfen bricht das Fasten sowohl für denjenigen, der geschröpft wird, als auch für denjenigen, der schröpft! (Basierend auf dem Hadith: "Der Schröpfende und der Geschröpfte haben ihr Fasten gebrochen"). In allen anderen Schulen ist es nur Makruh.
- Blutspenden (in großen Mengen) wird analog zum Schröpfen gesehen und bricht das Fasten. (Ein kleiner Stich für einen Bluttest bricht es nicht).
- Ejakulation durch Umarmung, Küssen, Masturbation oder wiederholtes lüsternes Anschauen. (Der reine Vor-Tropfen / Madhiy bricht das Fasten nach der stärksten Ansicht ebenfalls, wenn er durch Lust entsteht!).
- Eintritt der Menstruation (Hayd) oder des Wochenbetts (Nifas).
- Abfall vom Glauben (Riddah).
4. Kaffarah (Die schwere Sühne)
Wie in der Shafi'i-Schule ist die Hanbali-Schule sehr restriktiv, wann eine Kaffarah (2 Monate ununterbrochen fasten oder 60 Arme speisen) fällig wird.
- Kaffarah wird nur bei absichtlichem Geschlechtsverkehr (Jima') während der Fastenstunden im Ramadan fällig.
- Für absichtliches Essen, Trinken oder Masturbieren wird das Fasten zwar gebrochen und es ist eine große Sünde (Tawbah nötig), aber es wird nur Qada (Nachholen) verlangt, keine Kaffarah.
- Hanbali-Regel: Beide Ehepartner (wenn sie zustimmten) müssen die Kaffarah leisten.
5. Schwangerschaft, Krankheit und Fidya
- Kranke und Reisende: Dürfen das Fasten brechen und müssen die Tage nachholen (Qada).
- Chronisch Kranke und sehr Alte: Die nicht mehr fasten können, zahlen für jeden Tag eine Fidya (Speisung eines Armen mit einem halben Sa' an Nahrung, ca. 1,5 kg).
- Schwangere und Stillende:
- Brechen sie aus Sorge um sich selbst (oder sich selbst + Kind), machen sie nur Qada.
- Brechen sie das Fasten nur aus Sorge um das Kind (ihnen selbst ginge es körperlich gut), müssen sie Qada machen UND Fidya für jeden Tag zahlen. (Gleiche Ansicht wie die Shafi'is).