Skip to content

Dhakhira: Maslaha und Maqasid (Gemeinwohl und Ziele)

Quelle: Al-Dhakhira, Kapitel über Justiz und soziale Angelegenheiten

Die Rolle des Gemeinwohls (Maslaha)

Al-Qarafi betont in der Dhakhira, dass das Recht kein Selbstzweck ist, sondern dem Wohl der Menschen dienen muss.

1. Maslaha Mursala

Er verteidigt die malikitische Position, wonach der Herrscher oder Richter neue Gesetze erlassen kann, um das Gemeinwohl zu schützen, auch wenn es dazu keinen direkten Text in Koran oder Sunna gibt (solange es den Prinzipien der Scharia nicht widerspricht).

2. Flexibilität in der Rechtsprechung

  • Änderung von Urteilen: Al-Qarafi vertritt die (für seine Zeit progressive) Meinung, dass sich Urteile, die auf Gewohnheitsrecht ('Urf) basieren, ändern müssen, wenn sich die Gewohnheiten der Menschen ändern.

  • Ein Richter, der starr an alten Büchern festhält, obwohl die soziale Realität eine andere ist, begeht laut Al-Qarafi ein Unrecht.

Bedeutung des Werkes

Die Dhakhira ist das "Gehirn" der Malikiyya. Sie liefert das "Warum" hinter jedem "Was" und bereitete den Boden für Shatibis spätere Maqasid-Theorie.

Verknüpfungen