Skip to content

Hajj und Umrah (Pilgerfahrt) in der Maliki-Schule

Der Hajj ist die fünfte Säule des Islam. Die Maliki-Schule hat einige spezifische Ansichten bezüglich der Arkan (Säulen) und Wajibat (Pflichten).


1. Die Stellung der Hajj und Umrah

  • Hajj: Einmal im Leben Fard für jeden fähigen Muslim. Nach der Maliki-Schule muss die Hajj sofort (ala al-fawr) vollzogen werden, sobald man dazu in der Lage ist. Das grundlose Aufschieben ist sündhaft.
  • Umrah: Ist in der Maliki-Schule eine Sunnah Mu'akkadah (betonte Sunnah) und kein Fard. (Dies teilt sie mit der Hanafi-Schule, im Gegensatz zu Shafi'i/Hanbali).

2. Die Säulen (Arkan) des Hajj

Ein Hajj ist ohne diese vier Säulen ungültig.

  1. Ihram: Die reine Absicht (Niyyah), in den Pilgerzustand einzutreten.
  2. Wuquf in 'Arafah: Das Verweilen in 'Arafah am 9. Dhu al-Hijjah (ein Moment reicht, auch in der Nacht).
  3. Tawaf al-Ifadah: Das Umrunden der Kaaba nach dem Verweilen in 'Arafah.
  4. Sa'i: Das Gehen zwischen Safa und Marwa. (Wie bei den Shafi'is ist der Sa'i hier ein Fard/Rukn).

3. Die verpflichtenden Handlungen (Wajibat)

Wird ein Wajib weggelassen, muss ein Sühneopfer (Dam) erbracht werden.

  1. Der Ihram ab dem Miqat (Grenze).
  2. Maliki-Besonderheit zum Talbiyah: Das Sprechen der Talbiyah ("Labbayk") im Moment des Eintritts in den Ihram ist Wajib. Spricht man es nicht, schuldet man ein Opfertier.
  3. Tawaf al-Qudum (Ankunfts-Tawaf) für denjenigen, der Hajj Ifrad macht. (In den anderen Schulen meist nur Sunnah!)
  4. Das Mabit (Übernachten) in Muzdalifah. (Nach Maliki-Ansicht reicht es, dort zu rasten und etwas abzuwarten, man muss nicht bis Fajr bleiben).
  5. Das Werfen der Steine (Ramy al-Jamarat) in Mina.
  6. Das Übernachten (Mabit) in Mina während der Tage des Tashriq.
  7. Das Scheren oder Kürzen der Haare (Halq/Taqsir).

Hinweis zum Tawaf al-Wida' (Abschieds-Tawaf): In der Maliki-Schule ist der Abschieds-Tawaf nur Sunnah, nicht Wajib (im Gegensatz zu fast allen anderen Schulen). Wer ihn weglässt, sündigt nicht und muss kein Opfer erbringen.


4. Verbote im Ihram (Muharramat)

Das Begehen dieser Taten erfordert eine Sühne (Fidya).

  1. Genähte Kleidung (für Männer).
  2. Kopfbedeckung (Männer) und Gesichtsbedeckung (Frauen).
    • Maliki-Strenge: Eine Frau im Ihram darf ihr Gesicht nicht mit einem Niqab bedecken, selbst wenn Männer vorbeigehen. (Sie kann höchstens ein Tuch leicht überhängen lassen, das nicht festgebunden ist).
  3. Parfüm.
  4. Haare/Nägel schneiden.
  5. Jagen von Landtieren.
  6. Geschlechtsverkehr (Jima'): Vollzogener Geschlechtsverkehr vor dem ersten Tahallul macht den Hajj ungültig, er muss zu Ende geführt und nächstes Jahr wiederholt werden.