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Hajj und Umrah (Pilgerfahrt) in der Hanbali-Schule
Der Hajj ist die fünfte Säule des Islam. Die Hanbali-Schule teilt mit der Shafi'i-Schule die Ansicht, dass auch die Umrah eine absolute Pflicht ist. Sie ist zudem bekannt für ihre klaren, oft erleichternen praktischen Regelungen, aber auch Strenge bei der Rolle der Frau auf der Reise.
1. Die Stellung der Hajj und Umrah
- Hajj: Einmal im Leben Fard für jeden fähigen Muslim. Die Pflicht ist sofortig (ala al-fawr) bei Erreichen der finanziellen und körperlichen Mittel.
- Umrah: Ist in der Hanbali-Schule ebenfalls Fard (einmal im Leben).
Vorbedingung für Frauen (Hanbali-Spezifikum)
- Der Mahram: Nach der Hanbali-Schule ist die Hajj für eine Frau nur dann Fard, wenn sie einen Mahram (Ehemann oder nahen männlichen Blutsverwandten) hat, der mit ihr reisen kann. Hat sie keinen Mahram, gilt sie als "nicht fähig" (Ghayr Mustati') und ist nicht zur Hajj verpflichtet, selbst wenn sie reich ist. (Eine Reise mit einer "vertrauenswürdigen Frauengruppe" ohne Mahram, wie bei den Shafi'is erlaubt, wird klassisch abgelehnt).
2. Die Säulen (Arkan) des Hajj
Werden diese weggelassen, ist der Hajj ungültig und kann nicht durch ein Sühneopfer repariert werden.
- Ihram: Die Niyyah (Absicht) im Herzen, in die Riten einzutreten.
- Wuquf in 'Arafah: Das Verweilen in 'Arafah am 9. Dhu al-Hijjah.
- Tawaf al-Ziyarah / Ifadah: Das Umrunden der Kaaba nach 'Arafah.
- Sa'i: Das siebenmalige Gehen zwischen Safa und Marwa.
3. Die Pflichten (Wajibat)
Wird ein Wajib (auch unabsichtlich) weggelassen, bleibt der Hajj gültig, aber es muss zwingend ein Sühneopfer (Dam - Blutschuld) geschlachtet werden.
- Der Eintritt in den Ihram am (oder vor dem) Miqat (Grenzort).
- Das Verweilen in 'Arafah bis zum Sonnenuntergang (für den, der tagsüber dort war).
- Das Übernachten (Mabit) in Muzdalifah bis nach Mitternacht.
- Das Übernachten (Mabit) in Mina an den Nächten der Tashriq-Tage.
- Das Werfen der Steine (Ramy al-Jamarat) an den entsprechenden Tagen.
- Das Scheren (Halq) oder Kürzen (Taqsir) der Haare. (Die Hanbalis werten dies als Wajib, nicht als Rukn wie die Shafi'is).
- Der Abschieds-Tawaf (Tawaf al-Wida') beim Verlassen von Mekka.
4. Verbote im Ihram-Zustand (Muharramat)
Das Begehen dieser Taten ist Haram und erfordert Fidya (Sühne: Wahl zwischen Schlachten eines Schafes, Fasten von 3 Tagen oder Speisen von 6 Armen).
- Das Entfernen von Haaren oder Nägeln.
- Das Tragen von Parfüm an Körper oder Ihram-Kleidung.
- Das Tragen formgerecht genähter Kleidung (für Männer, z.B. Hemden, Hosen, Socken).
- Das Bedecken des Kopfes (Männer).
- Das Bedecken des Gesichts mit einem eng anliegenden Niqab oder das Tragen von Handschuhen (Frauen).
- Das Jagen, Töten oder Aufschrecken von wilden Landtieren im Haram.
- Das Abschließen eines Ehevertrags (Nikah) - Der Vertrag wäre Batil (nichtig).
- Geschlechtsverkehr (Jima'):
- Passiert dies vor dem ersten Tahallul (vor dem Steinewerfen am 10. Tag), ist der Hajj ungültig (Fasid). Man muss ihn dennoch zu Ende führen, im nächsten Jahr nachholen UND ein Kamel als Sühne opfern.
- Lüsternes Berühren (ohne Verkehr) oder Masturbation erfordert ebenfalls ein Opfer, macht den Hajj aber nicht zwingend ungültig.
5. Besonderheiten der Hanbali-Schule beim Hajj
- Die beste Hajj-Art: Die Hanbali-Schule betrachtet Tamattu' (Umrah machen, Ihram ablegen, dann einige Tage später neuen Ihram für den Hajj anlegen) als die vorzüglichste (Afdal) Art der Pilgerfahrt, da der Prophet ﷺ dies am Ende seines Lebens seinen Gefährten stark empfahl. (Hanafi/Maliki bevorzugen oft Qiran oder Ifrad).
- Frauen mit Menstruation dürfen alle Riten der Hajj durchführen (Arafah, Muzdalifah, Steine werfen), außer dem Tawaf um die Kaaba (und dem darauffolgenden Sa'i), bis sie rein sind.