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Mudawwana: Masa'il zu Justiz und Strafrecht

Quelle: Al-Mudawwana al-Kubra, Bände 5 & 6

Die Praxis der Gerichtsbarkeit

Hier erfahren wir, wie malikitische Richter (Qadis) in der Realität entscheiden sollten.

1. Zeugenaussagen (Shahadat)

  • Sahnun fragt: "Kann ein Vater für seinen Sohn oder ein Sohn für seinen Vater aussagen?"

  • Antwort: Malik verbot die Zeugenaussage bei nahen Verwandten aufgrund des Verdachts der Parteilichkeit (Tuhma). Dies ist ein zentrales malikitisches Prinzip: Die Vermeidung von Situationen, die die Objektivität gefährden.

2. Das Urteil basierend auf eigenem Wissen

  • Die Frage: "Darf ein Qadi ein Urteil fällen, wenn er den Vorfall selbst gesehen hat, aber keine Zeugen da sind?"

  • Die Antwort: Malik sagte Nein. Ein Richter darf nicht basierend auf seinem privaten Wissen urteilen, sondern muss sich streng an das gerichtliche Verfahren (Beweise und Eide) halten, um Willkür zu vermeiden.

3. Qisas (Vergeltung) und Diyat (Blutgeld)

  • Die Mudawwana regelt den Fall, wenn mehrere Personen an einem Mord beteiligt sind. Malikiten vertreten die (strenge) Meinung, dass alle Beteiligten hingerichtet werden können, wenn sie gemeinsam an der Tötung einer Person mitgewirkt haben (Prinzip des kollektiven Schutzes des Lebens).

4. Hudud und Reue

  • Ibn al-Qasim erläutert, dass bei Diebstahl das Zurückgeben des Gutes vor der Anklage beim Herrscher die Strafe (Amputation) abwenden kann, während sie nach Erreichen des Gerichts vollzogen werden muss.

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